Wettspielordnung

  1. Allgemeines
    Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e.V. Wettspiele werden auf der Grundlage des DGV-Vorgabensystems ausgerichtet. Eine Einsicht­nahme in diese Verbands­ordnungen ist im Sekretariat möglich. Außerdem gelten die Platzregeln des Golfclubs Lipperland e.V.
  2. Spielleitung
    Die Spielleitung besteht aus drei Mitgliedern, die vor dem ersten Start namentlich bekannt gegeben werden. Die Spielleitung entscheidet mit Mehrheit. Der Ausrichter eines Wettspiels muss nicht mit der Spielleitung identisch sein.
  3. Zusammensetzung von Spielergruppen
    Der Spielausschuss behält sich vor, bei Wettspielen je nach Meldeergebnis die Klasseneinteilung und die Zusammensetzung der Spielergruppen zu ändern.
  4. Teilnahmeberechtigung
    Die Teilnahmeberechtigung an den einzelnen Wettspielen ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung.
  5. Meldung zu Wettspielen
    1. Der Meldeschluss ergibt sich jeweils aus der Ausschreibung des entsprechenden Wettspiels. Nachmeldungen können – soweit möglich – von der Spielleitung berücksichtigt werden.
    2. Die Meldegebühr ist vor dem Start zu entrichten. Bei Abmeldungen nach Nennungsschluss ist die Meldegebühr gleichwohl zu zahlen.
    3. Eine Verhinderung ist der Spielleitung unverzüglich anzuzeigen.
  6. Zu spät kommen am ersten Abschlag
    Grundsätzlich soll bei Wettspielen jeder Spieler fünf Minuten vor der von der Spielleitung ange­setzten Abspielzeit am ersten Abschlag anwesend sein. Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft, falls keine Umstände vorlagen, die nach Regel 33-7. das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen.
  7. Aussetzung des Spiel wegen Gefahr Bei Blitzgefahr darf der Spieler das Spiel unterbrechen. In diesem Fall muss der Spieler die Unterbrechung sobald wie durchführbar der Spielleitung melden (Regel 6-8.a). Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr (Gewitter, Orkan) ausgesetzt, so dürfen Spieler eines Lochspiels oder einer Spielergruppe, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.
    Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so dürfen sie darin fortfahren, sofern dies unver­züglich geschieht. Sie müssen dann aber das Spiel entweder vor oder unmittelbar nach Abschluss des Lochs unterbrechen und dürfen es anschließend nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat (Regel 6-8b).
    Strafe für Verstoß: Disqualifikation
    Signal für:
    1. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr: Ein langanhaltender Ton einer Sirene.
    2. Wiederaufnahme des Spiels: Wiederholt zwei kurze Signaltöne.
  8. Wettspiel über mehrere Runden
    Bei Mehrrundenwettspielen wird zur Ermittlung des Wettspielergebnisses für alle Runden die Vorgabe herangezogen, mit der der Spieler zur ersten Runde angetreten ist. (DGV-VS 21.7).
  9. Stechen
    Bei Wettspielen über 18 Löcher wird die Auswahl der zum Stechen herangezogenen Löcher nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9) vorgenommen. Bei weiterer Gleichheit zählen die 6 Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3 16, 5, 14, danach 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.
  10. Preise
    Angaben über Anzahl und Bestimmung der Preise und der Bewerbergruppen ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung.
    In Wettspielen kann ein Spieler nur einen Preis gewinnen (vgl. SWSH 5.1.9.), ausgenommen hiervon sind Sonderpreise. Hierbei geht grundsätzlich Brutto vor Netto, vorbehaltlich der jeweiligen Ausschreibung. Im Brutto (Zählspiel, Brutto-Stbf.-Wertung) findet bei Spielen von Abschlägen mit unterschiedlichem CR-Wert (Damen/Herren) innerhalb einer Wettspielwertung ein „CR-Ausgleich“ statt. Spieler mit Clubvorgabe treten grundsätzlich mit Stammvorgabe 36 an; dies gilt nicht in Teamspielen. Für die Vorgaben­wirksamkeit gilt die Clubvorgabe. Wenn für die Clubvorgaben eine gesonderte Spielklasse besteht, erfolgt die Preisvergabe in dieser Klasse aufgrund der mit Clubvorgabe erzielten Ergebnisse.
    Die gemeinsame DGV-Stamm- und/oder Club-Vorgabe darf bei Turnieranmeldung zu Vierern und Vierballspielen max. 72 betragen.
  11. Beendigung von Wettspielen
    Wettspiele gelten erst mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse – Aushang oder Siegerehrung – als beendet.
  12. Datenschutz
    Name, Vorgabe und Startzeit werden auf der Startliste passwortgeschützt im Internet veröffentlicht. Mit der Meldung zum Wettspiel willigt jeder Spieler auch in die Veröffentlichung seines Namens, seiner Vorgabe und seines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste im Internet ein.
  13. Ergänzende Regelungen
    Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Wettspielausschreibung in Verbindung mit dem Spiel- und Wettspielhandbuch des DGV (SWSH).

Lage, den 24. Mai 2004

Der Spielausschuss

Golfclub Lipperland e.V.

Ottenhauser Str. 100
32791 Lage/Lippe

Tel: 05232 - 680 49
Fax: 05232 - 680 89

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